TEICHVISITEN UND HAUSBESUCHE:
Um Fischen (Zierfische und Koi) den Transportstress zu ersparen, komme ich gerne zum Tierbesitzer nach Hause bzw. zum Teich. Bei Nutzfischen ist der Besuch der Anlage bzw. der Teichwirtschaft empfehlenswert. So entsteht außerdem ein Gesamtbild des Fisches in der Umwelt und eine Untersuchung, Behandlung und Therapiebesprechung ist vor Ort möglich. In jedem Fall ersuche ich um telefonische Terminvereinbarung.
KLINISCHE UNTERSUCHUNG:
Die schonende Untersuchung von Zierfischen und Koi erfolgt in einem gut verträglichen Narkosebad (Bitte halten Sie 1 oder 2 Plastikgefäße mit Teichwasser und eine weiche Unterlage für den Fisch bereit). Auf diese Weise kann der Fisch problemlos begutachtet (z.B. parasitologische Untersuchung von Haut und Kiemen) und behandelt werden.
EINSENDUNG VON UNTERSUCHUNGSMATERIAL:
Zur Feststellung von bakteriologischen oder virologischen Erkrankungen können bei der klinischen Untersuchung (auch vom lebenden Fisch) Organproben entnommen werden und zur Diagnostik an ein Speziallabor gesandt werden.
SEKTION:
Sollten Fische verenden, kann vor Ort (oder in meiner Praxis) eine Sektion durchgeführt werden. Auch in diesem Fall bitte ich um telefonische Verständigung. Die Fische sollten (in Alufolie eingeschlagen) kühl gelagert werden und auf dem schnellsten Wege zur Untersuchung gebracht werden.
WASSERUNTERSUCHUNG:
Zur Untersuchung des Teichwassers biete ich Ihnen die Untersuchung der wichtigsten Wasserparameter an (Temperatur, pH-Wert, Sauerstoff, Gesamt- und Karbonathärte, Ammonium, Nitrit, Nitrat, bei Bedarf Phosphat, Eisen und Leitfähigkeit). Am besten kann das in meiner Praxis erfolgen. Die dazu benötigte Wasserprobe (Eine 1-Liter-Glasflasche zwei- bis dreimal mit dem zu untersuchenden Wasser ausspülen, komplett voll füllen – es darf keine Luft enthalten sein) kann in meine Praxis gebracht werden (gekühlter Transport !) oder ich entnehme die Probe bei meiner Visite vor Ort.
BETREUUNGSTIERÄRZTIN IM TIERGESUNDHEITSDIENST: Betreuungstierärztin für Teichbetriebe nach der Aquakultur-Seuchenverordnung 2009
HONORAR:
Als Kammermitglied gelten für mich die Honorarempfehlungen der Österreichischen Tierärztekammer ( siehe: https://www.tieraerztekammer.at/oeffentlicher-bereich/berufsinformation/praxis-infos/honorarempfehlungen/#). Für die Fahrtkosten verrechne ich spezielle Pauschalen (ich gebe Ihnen bei Vereinbarung einer Visite gerne Auskunft, wie die Kosten berechnet werden).